Klärung zu V-Fahrten

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Anbeku
Beiträge: 196
Registriert: 25. Mai 2022, 10:30

Klärung zu V-Fahrten

Beitrag von Anbeku »

Hallo zusammen,

mir ist gerade ein Fall bekannt geworden, in dem eine Person die Mitfahrt in einem Bus einer V-Fahrt der ASEAG verweigert wurde mit der Begründung, das sei eine Schulbus. Ich erinnere mich, dass mir das selber mal passiert ist, ich das aber für ein Versehen im Einzelfall gehalten habe. Ist es wirklich so, dass V-Fahrten in der Städteregion nur für Schüler sind? Kann man das irgendwo nachlesen? In dem Fall würde ich erwarten, dass das zumindest deutlich in der Fahrplanauskunft gekennzeichnet ist.

Viele Grüße
Andreas
Thomas (AVV)
Beiträge: 112
Registriert: 24. Februar 2022, 09:27

Re: Klärung zu V-Fahrten

Beitrag von Thomas (AVV) »

Hallo Andreas,
bei den V-Fahrten handelt es sich um reguläre Fahrten des Linienverkehrs. Wer mitfährt braucht einen gültigen Fahrausweis. Wer einen gültigen Fahrausweis hat oder erwirbt darf mitfahren.

Die Fahrten des freigestellten Schülerverkehrs (z. B. Schwimmbadfahrten) sind nicht in der Fahrplanauskunft enthalten.

Dein/e Bekannte/e soll sich bitte unter Angabe des konkreten Tages, der Fahrt und der gewünschten Einstiegshaltestelle bei der ASEAG melden.

Viele Grüße
Thomas
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