4-Fahrten-Ticket

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aixbrick
Beiträge: 11
Registriert: 18. Juni 2024, 18:38

4-Fahrten-Ticket

Beitrag von aixbrick »

Hallo,

seit Juli gibt es ja kein 4-Fahrten-Ticket mehr. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits erworbene Tickets nur bis zum 30.09.2024 genutzt werden können. Was ist der Hintergrund für diese Frist? Werden die Entwerter alle am 01.10. abgeschaltet bzw. abgebaut?

Was geschieht mit 4-Fahrten-Tickets, bei denen noch Fahrten nutzbar wären? Kann man sich diese anteilig erstatten lassen?

Gruß
Marius L. (AVV)
Beiträge: 46
Registriert: 15. Februar 2022, 12:10

Re: 4-Fahrten-Ticket

Beitrag von Marius L. (AVV) »

Hallo aixbrick,

bei dem 3-monatigen Übergangszeitraum orientieren wir uns an den landesweiten Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW, wonach bereits im Vorverkauf erworbene, unentwertete Fahrausweise ab Inkrafttreten von Tarifmaßnahmen noch drei Monate im Nahverkehr anerkannt werden. Im Anschluss kannst du dich zwecks Erstattung/Umtausch des ungenutzten Abschnitts an das ausstellende Verkehrsunternehmen wenden (siehe Aufdruck des Unternehmens auf deinem 4Fahrten-Ticket).

Viele Grüße
Marius L.
aixbrick
Beiträge: 11
Registriert: 18. Juni 2024, 18:38

Re: 4-Fahrten-Ticket

Beitrag von aixbrick »

Danke für die Rückmeldung. Dann hätte man ja eigentlich die Abschaffung des Tickets auch erst im Rahmen der nächsten Tarifanpassung vornehmen können. Dann wäre auch die Frist nachvollziehbarer. Jetzt sieht das etwas willkürlich aus, weil sich ja am Preis des Einzeltickets nichts ändert, man das 4-Fahrten-Ticket also prinzipiell auch noch über den 30.09. hinaus nutzen könnte.
Im Anschluss kannst du dich zwecks Erstattung/Umtausch des ungenutzten Abschnitts an das ausstellende Verkehrsunternehmen wenden (siehe Aufdruck des Unternehmens auf deinem 4Fahrten-Ticket).
Nur um sicherzugehen: Wenn auf dem Ticket z.B. noch drei Fahrten à 3,40 EUR (Preisstufe 1, Aachen) "offen" sind, können diese im ASEAG Kundencenter erstattet werden (10,20 EUR)?
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