Bestellbestätigung als Nachweis notwendig für Regionen, die keine digitale Kontrollinfrastruktur haben?

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wfischer
Beiträge: 64
Registriert: 21. Mai 2022, 14:16

Bestellbestätigung als Nachweis notwendig für Regionen, die keine digitale Kontrollinfrastruktur haben?

Beitrag von wfischer »

Hallo zusammen,

der hvv meldet: "Aufgrund entsprechender bundesweiter Beschlüsse, an die der hvv gebunden ist, wird ab August vorübergehend eine zusätzliche Bestätigung erforderlich. Damit soll die Prüfbarkeit des Deutschlandtickets auch außerhalb des eigenen Verbundgebiets durchgehend sichergestellt werden." Stimmt das? Wo finde ich den Wortlaut dieser bundesweiten Beschlüsse?

Gilt das auch für AVV-Chipkarten mit Deutschlandticket, die äußerlich keinen Aufdruck "Deutschlandticket" haben?

Und wenn diese Bestätigung notwendig sein sollte: Wie bekommen Jobticket-Kunden diese?

Allgemein die Frage: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Personal meine Chipkarte nicht akzeptiert, obwohl ich mit einer allgemein verfügbaren Kontroll-App dieses nachweisen kann (und ich auf keiner Sperrliste stehe)?
Fahrkarte lösen, oder Fahrpreisnacherhebungsformular entgegennehmen?

Viele Grüße

Wilfried
Zuletzt geändert von wfischer am 28. Juli 2023, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Anbeku
Beiträge: 196
Registriert: 25. Mai 2022, 10:30

Re: Bestellbestätigung als Nachweis notwendig für Regionen, die keine digitale Kontrollinfrastruktur haben?

Beitrag von Anbeku »

Ich hab keine Ahnung, aber kann ja echt nicht angehen, dass man als Kunde den Aufwand hat, weil manche Kontrolleure auch nach Monaten nicht in der Lage sind, ein Standard-konformes Ticket zu kontrollieren. Ich frage mich ohnehin, was es was man dafür angeblich für Infrastruktur benötigt. Es gibt doch VDV-zertifizierte Apps, die die Prüfung eines Tickets ermöglichen und auf jedem halbwegs aktuellen Android-Handy installiert werden können.

Was den zweiten Punkt betrifft. Meiner Erfahrung nach läuft es so ab, wenn der Kontrolleur der Meinung ist, das Ticket sei nicht gültig ist, dann bekommt man eine Fahrpreisnacherhebungsformular. Dann muss man persönlich zur Aseag (oder zuständigen Verkehrsunternehmen) gehen, was mit dem ÖPNV während der knappen Öffnungszeiten gar nicht so einfach ist, wenn man nicht gerade in Aachen-Mitte wohnt oder arbeitslos ist. Da bekommt man dann eine Schreiben, dass man dem Ausstellenden Unternehmen der Fahrpreisnacherhebung zukommen lassen muss. Ist auf jeden Fall viel Aufwand.
Marius L. (AVV)
Beiträge: 41
Registriert: 15. Februar 2022, 12:10

Re: Bestellbestätigung als Nachweis notwendig für Regionen, die keine digitale Kontrollinfrastruktur haben?

Beitrag von Marius L. (AVV) »

Guten Tag zusammen,

grundsätzlich wurde sich aufgrund der heterogenen Infrastruktur bundesweit darauf verständigt, insbesondere in der ‚Startphase‘ des Deutschlandtickets größtmögliche Kulanz gegenüber Fahrgästen walten zu lassen, deren Deutschlandticket nicht elektronisch geprüft werden kann. Denn während wir im AVV unsere elektronischen Tickets bereits nach dem bundesweiten VDV-KA Standard ausgeben, und somit die geforderten Anforderungen hinsichtlich elektronischer Ausgabe des Deutschlandtickets erfüllen, so gibt es noch weite Teile in Deutschland, in denen die technischen Voraussetzungen leider noch nicht erfüllt sind.

Dem Beschluss im PuV (bundesweiter VDV-Ausschuss für Preisbildung und Vertrieb) vom 20.06.2023 folgend, können im Zeitraum bis Ende 2023 auch Abo- und Bestellbestätigungen (nach bundesweit festgelegten Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung) alternativ als Fahrtberechtigung genutzt werden. Zu beachten ist, dass diese, um die Möglichkeit von Betrug durch Kündigung nach einem Monat zu minimieren, maximal bis zum Ende des Folgemonats gültig sein dürfen. Für den Fahrgast stellt dies selbstverständlich eine Barriere in der Nutzung dar, weswegen dieses Verfahren eher als Notlösung für Fahrgäste in jenen Regionen, deren Verkehrsunternehmen technisch noch nicht so weit sind, verstanden werden kann. Da wir im AVV die Anforderungen in der Ausgabe bereits erfüllen und unsere Verkehrsunternehmen über ausreichende Chipkartenbestände verfügen, benötigen unsere Fahrgäste folglich und in aller Regel auch keine derartigen Bestellbestätigungen. Ausnahme wäre, dass eine Chipkarte nicht rechtzeitig ausgegeben werden kann. In diesem Fall kann das Verkehrsunternehmen dann ebenfalls eine solche befristete Bestellbestätigung ausgeben.

Eine zusätzliche Bestellbestätigung ist in keinem Fall erforderlich. Diese ist immer nur als Alternative zu verstehen, insofern keine Fahrtberechtigung ausgeben werden konnte.

Im Hinblick auf den Umgang mit nicht lesbaren Deutschlandtickets wurde sich selbstverständlich, auch jüngst im Rahmen der bundesweit agierenden VDV-AG Kontrolle, zwischen den Branchenvertretern ausgetauscht. Es besteht Konsens unter den Teilnehmern darüber, dass bei fehlerhaften Kontrollergebnissen oder Nicht-Lesbarkeit und unter Ausschluss von offensichtlichem Missbrauch ein kulanter Umgang weiterhin empfohlen wird, was selbstverständlich auch den Verzicht zur Ausstellung von EBE beinhaltet.

Sollte es dennoch zu Problemen in der Kontrolle des Deutschlandtickets kommen, die dann auch letztlich ungerechtfertigterweise zu einem EBE führen, so nehmt gerne Kontakt zu uns auf. Wir leiten den Sachverhalt dann auch gerne weiter.

Viele Grüße
Marius L.
wfischer
Beiträge: 64
Registriert: 21. Mai 2022, 14:16

Re: Bestellbestätigung als Nachweis notwendig für Regionen, die keine digitale Kontrollinfrastruktur haben?

Beitrag von wfischer »

Danke für die Klarstellungen!
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