Hallo AVV,
in der Anlage 16 des AVV-Tarifs steht einleitend: "Das Wirksamwerden dieser Tarifbestimmungen steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständige Behörde eine entsprechende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung auferlegt."
Woher können Fahrgäste erfahren, ob und wann die zuständige Behörde diese gemeinwirtschaftliche Verpflichtung auferlegt hat, und damit die Tarifbestimmungen wirksam werden? Wem gegenüber gilt diese gemeinwirtschaftliche Verpflichtung?
Viele Grüße
Wilfried Fischer
Auferlegung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
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- Registriert: 2. Juni 2022, 09:46
Re: Auferlegung einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
Guten Morgen Wilfried Fischer,
bei Anlage 16 der AVV-Tarifbestimmungen handelt es sich um die bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket. Wir sind angehalten, diese unverändert zu übernehmen und die dort festgehaltenen Reglungen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket anzuwenden.
Den Fahrgästen wäre es nicht zuzumuten sich über die Wirksamkeit zu informieren. Das halten wir im Blick. Daher dürfen die Fahrgäste davon ausgehen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen mit Veröffentlichung der Tarifbestimmungen vorliegen.
Viele Grüße
Katrin
bei Anlage 16 der AVV-Tarifbestimmungen handelt es sich um die bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket. Wir sind angehalten, diese unverändert zu übernehmen und die dort festgehaltenen Reglungen im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket anzuwenden.
Den Fahrgästen wäre es nicht zuzumuten sich über die Wirksamkeit zu informieren. Das halten wir im Blick. Daher dürfen die Fahrgäste davon ausgehen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen mit Veröffentlichung der Tarifbestimmungen vorliegen.
Viele Grüße
Katrin