Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Hier könnt ihr alles rund um eezy erfahren
Antworten
Anbeku
Beiträge: 185
Registriert: 25. Mai 2022, 10:30

Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Anbeku »

Ich finde es schon recht hart, dass Eezy alle Personen unter 18 ausschließt. Das ist bei Chipkarten-basierten Produkten nicht der Fall. Wir es da eine Lösung geben, dass auch Jugendliche Eezy eigenständig nutzen können?
Max (AVV)
Beiträge: 37
Registriert: 9. Februar 2022, 15:20

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Max (AVV) »

Hallo anbeku,

leider kann der eezy Tarif nur von Personen über 18 Jahren genutzt werden. Dies liegt in der nicht vorhandenen Geschäftsfähigkeit unter 18-jähriger Personen im Hinblick auf die Zahlungsabwicklung in den eezy fähigen Apps begründet. Kinder unter 18 Jahren können aber von einer über 18 jährigen Person hinzugebucht werden. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren wird hierbei der Preis eines Erwachsenen um 50% rabatiert. 15 bis 17jährige Personen können zum Preis eines Erwachsenen hinzugebucht werden.

Gruß
Max
Anbeku
Beiträge: 185
Registriert: 25. Mai 2022, 10:30

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Anbeku »

Sorry aber diese Antwort finde ich völlig inakzeptabel. Dafür muss man doch eine Lösung finden z.B. Familienaccounts wo man als Eltern den Kinder fartbezogene Berechtigungen erteilen können oderähnlich. In den Niederlanden geht es doch auch, das Jugendliche mit einer Chipkaarte fahren. Warum haben wir nicht so ein System? Kinder und Jugendliche sind doch die Zukunft auch im ÖPNV die können wir doch von einer eigenständigen Mobilität nicht grundsätzlich ausschließen! Da kann man ja nur hoffen, dass sich eezy nie durchsetzen wird.
wfischer
Beiträge: 64
Registriert: 21. Mai 2022, 14:16

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von wfischer »

Zielführender Lösungsansatz ist die Zahlart "Prepaid-Guthaben", welches durch die Eltern aufgeladen werden kann.
Marius L. (AVV)
Beiträge: 40
Registriert: 15. Februar 2022, 12:10

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Marius L. (AVV) »

Hallo Anbeku,

im Vorfeld der Einführung von eezy.nrw wurde sich zwischen den Verkehrsunternehmen und Tariforganisationen in NRW einheitlich darauf verständigt, die Nutzung von eezy.nrw an das Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit zu knüpfen.
Dies war– wie bereits durch Max erläutert – insbesondere vor dem Hintergrund der dabei zur Anwendung kommenden Zahlarten erforderlich, welche – mit Ausnahme von Prepaid-Verfahren - einen voll geschäftsfähigen Inhaber fordern.
Als AVV sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe an, die Chancen der Digitalisierung aktiv zu nutzen, um auch Kindern und Jugendlichen den Zugang zum ÖPNV so einfach und attraktiv wie möglich zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns dir mitzuteilen, dass die Entwicklung und Einbindung eines Familienaccounts bereits fester Planungsbestandteil unserer Vertriebsplattform naveo ist. Sobald die technischen Möglichkeit vorliegen, sollen auch unter 18-Jährige die vollen Möglichkeiten und Potentiale von naveo ausschöpfen und eigenständig – nach Freischaltung durch den Erziehungsberechtigten - eezy.nrw nutzen dürfen.
Die Einrichtung eines Familienaccounts ist allerdings – wie du dir sicherlich denken kannst – nicht nur zeitaufwendig und technisch komplex, sondern stellt auch hohe rechtliche Anforderungen an das System bzw. die dahinterliegenden Prozesse.

Viele Grüße
Marius L.
D-Ticket-Fahrer
Beiträge: 11
Registriert: 10. April 2023, 02:54

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von D-Ticket-Fahrer »

Max (AVV) hat geschrieben: 13. Juni 2022, 17:02
leider kann der eezy Tarif nur von Personen über 18 Jahren genutzt werden. Dies liegt in der nicht vorhandenen Geschäftsfähigkeit unter 18-jähriger Personen im Hinblick auf die Zahlungsabwicklung in den eezy fähigen Apps begründet. Kinder unter 18 Jahren können aber von einer über 18 jährigen Person hinzugebucht werden. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren wird hierbei der Preis eines Erwachsenen um 50% rabatiert. 15 bis 17jährige Personen können zum Preis eines Erwachsenen hinzugebucht werden.

Gruß
Max
Schüler von 7 bis 17 Jahre haben eine "beschränkte" Geschäftsfähigkeit. "Keine" Geschäftfähigkeit haben Kinder bis 6 Jahre. Ein Fahrtkartenkauf kann also für Schüler von 7-17 Jahre erfolgen. Es gibt schon in der Praxis viele Beispiele, wo Kaufverträge von "beschränkter" Geschäftsfähigkeit "schwebend" wirksam sind, bis sich die überhaupt Eltern melden und den Kaufvertrag rückgängig machen könnten. Wenn es mal deutlich über das Taschengeld hinaus geht. Kommt in der Praxis eher selten vor, daß Eltern Einwände haben...
Anbeku
Beiträge: 185
Registriert: 25. Mai 2022, 10:30

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Anbeku »

Das besondere an eezy ist, das man da auf Kredit fährt, daher ist das schon rechtlich etwas anderes als wenn man das Kind mit nem Zehner zu Fahrkartenautomaten schickt. Dennoch bin ich der Meinung dass da ganz dringend eine Lösung her.
Katrin (AVV)
Beiträge: 27
Registriert: 2. Juni 2022, 09:46

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Katrin (AVV) »

Dieser Tatsache sind wir uns deutlich bewusst. Wie anbeku sagt ist es rechtlich eine andere Tatsache, ob das Kind auf Kredit fährt und nicht von vorne herein klar ist, wie hoch der Fahrpreis sein wird. Wir haben das umfassend rechtlich bewerten lassen.

Wie beschrieben arbeiten wir an einer rechtlich sauberen Lösung, dass eezy zukünftig auch von Minderjährigen genutzt werden kann.
Patrick.Lehnen
Beiträge: 1
Registriert: 6. Januar 2024, 21:27

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Patrick.Lehnen »

Guten Tag,

Seit dem Beitrag unten sind jetzt 1,5 Jahre vergangen. Wir nutzen Eezy Recht aktiv. Unsere Kinder würden von einem solchen Familienaccount sehr profitieren. Gab es inzwischen Fortschritte?

Danke,
Patrick
Als AVV sehen wir es als unsere zentrale Aufgabe an, die Chancen der Digitalisierung aktiv zu nutzen, um auch Kindern und Jugendlichen den Zugang zum ÖPNV so einfach und attraktiv wie möglich zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns dir mitzuteilen, dass die Entwicklung und Einbindung eines Familienaccounts bereits fester Planungsbestandteil unserer Vertriebsplattform naveo ist. Sobald die technischen Möglichkeit vorliegen, sollen auch unter 18-Jährige die vollen Möglichkeiten und Potentiale von naveo ausschöpfen und eigenständig – nach Freischaltung durch den Erziehungsberechtigten - eezy.nrw nutzen dürfen.
Die Einrichtung eines Familienaccounts ist allerdings – wie du dir sicherlich denken kannst – nicht nur zeitaufwendig und technisch komplex, sondern stellt auch hohe rechtliche Anforderungen an das System bzw. die dahinterliegenden Prozesse.
Marius L. (AVV)
Beiträge: 40
Registriert: 15. Februar 2022, 12:10

Re: Eezy auch für Personen unter 18 nutzbar machen

Beitrag von Marius L. (AVV) »

Hallo Patrick,

entschuldige bitte die urlaubsbedingte Verzögerung in der Beantwortung deines Anliegens.

Wir freuen uns darüber, dass ihr alle so aktiv eezy nutzt und die Vorteile dieses flexiblen Tarifs für euch entdeckt zu haben scheint 😊

Die Einrichtung eines Familienaccounts erachten wir weiterhin als eine absolut wichtige Funktionalität, um künftig auch Minderjährigen die Nutzung von eezy rechtssicher zu ermöglichen. Eben weil wir einen echten Mehrwert in dieser Funktionalität erkennen, wären wir hinsichtlich des Umsetzungsstandes hier gerne weiter.

Die zurückliegenden 1,5 Jahre und insbesondere die Einführung des Deutschlandtickets haben uns in unserer Projektplanung jedoch vor unterschiedlichste Herausforderungen gestellt, deren Meisterung einen enormen Ressourceneinsatz bei uns und den betroffenen Herstellern (inkl. Anpassung der bisherigen Projektzeitpläne) zur Folge hatte. Hiervon war u. a. auch die Umsetzung des Familienaccounts betroffen, weswegen wir leider zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage zum genauen Umsetzungszeitpunkt treffen können.

Wir wissen, dass das sicherlich nicht die Antwort ist, die du dir erhofft hattest, aber du kannst uns glauben, dass das Thema definitiv nicht vergessen ist und eine Umsetzung für uns obligatorisch ist!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Marius L.
Antworten